HONORAR und RÜCKERSTATTUNG
ÖGK: 33,70 Euro
BVA: 46,60 Euro
SVS: 45,00 Euro
KFA: 37 Euro
Damit Sie den Kostenzuschuss nutzen können, muss eine psychische Befindensstörung vorliegen und als ICD‑10‑Diagnose auf der Honorarnote vermerkt werden. Zusätzlich benötigen Sie eine ärztliche Überweisung von Ihrem Hausarzt oder Facharzt. Alle notwendigen Unterlagen erhalten Sie im Erstgespräch in meiner Praxis.
Die ärztliche Bestätigung reichen Sie gemeinsam mit den Honorarnoten bei Ihrem Sozialversicherungsträger ein. Sie können bis zu zehn Behandlungseinheiten in Anspruch nehmen.
Sollte darüber hinaus weiterer Bedarf bestehen, können wir gemeinsam einen Antrag auf Verlängerung bei Ihrer Gesundheitskasse stellen.
SCHRITTE ZU KOSTENÜBERNAHME BEI KREBSPATIENTINNEN:
Wenn bei Ihnen eine Krebsdiagnose vorliegt und Sie therapeutische Begleitung bei mir in Anspruch nehmen, haben Sie die Möglichkeit, vorab finanzielle Unterstützung bei der Österreichischen Gesellschaft für Psychoonkologie (ÖGPO) zu beantragen. Je nach individueller Situation übernimmt die ÖGPO einen Großteil der Therapiekosten (bis zu 80 Euro pro Einzelsitzung). Die Kostenübernahme erfolgt auf den Differenzbetrag zur Kostenerstattung durch die Gesundheitskassen. Gerne beantworte ich Ihre Fragen und zudem finden Sie weitere Informationen hier.
