HONORAR und RÜCKERSTATTUNG

Einzel-Sitzung 90 Euro für 60 Minuten
 
Sie erhalten pro Einzel-Sitzung folgende Rückerstattung von Ihrer Krankenkasse:
ÖGK: 33,70 Euro
BVA: 46,60 Euro
SVS: 45,00 Euro
KFA: 37 Euro
 
Menschen mit einer Krebsdiagnose können in meiner Praxis eine erhöhte Rückerstattung von bis zu 80 Euro pro Einzel-Sitzung erhalten.
 
Termine sind kurzfristig innerhalb von 2 Tagen möglich und erfolgen nach Vereinbarung. Die Sitzungen können persönlich, telefonisch oder online durchgeführt werden.
 
SCHRITTE ZUR KOSTENRÜCKERSTATTUNG
 

Damit Sie den Kostenzuschuss nutzen können, muss eine psychische Befindensstörung vorliegen und als ICD‑10‑Diagnose auf der Honorarnote vermerkt werden. Zusätzlich benötigen Sie eine ärztliche Überweisung von Ihrem Hausarzt oder Facharzt. Alle notwendigen Unterlagen erhalten Sie im Erstgespräch in meiner Praxis.

Die ärztliche Bestätigung reichen Sie gemeinsam mit den Honorarnoten bei Ihrem Sozialversicherungsträger ein. Sie können bis zu zehn Behandlungseinheiten in Anspruch nehmen. 
Sollte darüber hinaus weiterer Bedarf bestehen, können wir gemeinsam einen Antrag auf Verlängerung bei Ihrer Gesundheitskasse stellen.

SCHRITTE ZU KOSTENÜBERNAHME BEI KREBSPATIENTINNEN:

Wenn bei Ihnen eine Krebsdiagnose vorliegt und Sie therapeutische Begleitung bei mir in Anspruch nehmen, haben Sie die Möglichkeit, vorab finanzielle Unterstützung bei der Österreichischen Gesellschaft für Psychoonkologie (ÖGPO) zu beantragen. Je nach individueller Situation übernimmt die ÖGPO einen Großteil der Therapiekosten (bis zu 80 Euro pro Einzelsitzung). Die Kostenübernahme erfolgt auf den Differenzbetrag zur Kostenerstattung durch die Gesundheitskassen. Gerne beantworte ich Ihre Fragen und zudem finden Sie weitere Informationen hier.