HONORAR und KOSTENZUSCHUSS
Sie erhalten eine Kostenrückerstattung in der Höhe von 33 € bis 46 € von Ihrer Krankenkasse.
Für Menschen mit einer Krebsdiagnose ist eine Kostenrückerstattung bis zu 80 € möglich.
Mein Honorar beinhaltet die Vorbereitungszeit, die Einzelsitzung, die Nachbereitung der Einheit. Zudem sind Kosten von Arbeitsmaterialien, Unterlagen sowie der Zeitaufwand für Kontakte zwischen den Sitzungen inkludiert.

Schritte zum Kostenzuschuss:
Es muss eine psychische Befindensstörung vorliegen und als ICD-10-Diagnose auf der Honorarnote angeführt sein. Weiters muss spätestens vor der zweiten Einzelsitzung eine Bestätigung vom Hausarzt oder Facharzt eingeholt werden. Link zum Formular für die ärztliche Bestätigung!
Diese Bestätigung wird dann gemeinsam mit den Honorarnoten der klinisch-psychologischen Behandlungen beim jeweiligen Sozialversicherungsträger (ÖGK, BVAEB, SVS) per E-Mail/Post/persönlich eingereicht.
Mit der ärztlichen Bestätigung sind maximal zehn Behandlungseinheiten möglich. Danach können Sie ggf. bei Ihrer Sozialversicherung einen Antrag auf eine Verlängerung stellen. Link zum Antragsformular für Verlängerung Kostenzuschuss!
ÜBERNAHME DER KOSTEN BEI KREBSPATIENTINNEN:
Einkommensschwache KrebspatientInnen, die bei mir in therapeutischer Begleitung sind, können vor Beginn einer psychoonkologischen Therapie, um finanzielle Unterstützung bei der Österreichischen Gesellschaft für Psychoonkologie anfragen. Die ÖGPO übernimmt, je nach Lage der Betroffenen, einen Großteil der Therapiekosten. Weitere Informationen finden Sie hier.